WETTBEWERBSRECHT
Wir bieten Beratung zur Werbung im Unternehmen (zum Beispiel im Autohaus: Pkw- EnVKV, UWG, PreisAngVO) an, um Abmahnungen etwa nach §§ 5, 5a, 7 UWG zu vermeiden. Damit wird dem Unternehmer bei der präventiven Vermeidung und Abwehr von Angriffen durch Wettbewerbsverbände oder Mitbewerber geholfen und eine Konzentration auf das Kerngeschäft ermöglicht.- Überprüfung von Anzeigenvorlagen
- Beratung bei der Gestaltung von Radio- und Fernsehwerbung
- Werbliche Angaben im Autohaus bei der Auszeichnung von Fahrzeugen
- Pflichtangaben im Internet (z.B. Verbrauchsangaben, Preisauszeichnung etc.)
- Informationspflichten bei Finanzierung und Leasing
Emrich & Markenstein Rechtsanwälte Armand Peugeot Straße 1 D-66119 Saarbrücken Saarland Tel.: +49 (0) 681 403 195 00 Fax: +49 (0) 681 403 195 09 eMail: info@em-rechtsanwaelte.de